Objektbeschrieb


Beim Kaufobjekt handelt es sich um das einen Teil des Dorfzentrums Boll bildende Grundstück Vechigen Nr. 3190 mit einer Fläche von 239 m2, auf welchem das 1992 erstellte, derzeit vollvermietete Wohn- und Geschäftshaus an der Kernstrasse 7 steht.

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Das Wohn- und Geschäftshaus mit fünf oberirdischen Geschossen hat eine Hauptnutzfläche von ca. 664 m2:

  • 3.5-Zimmer-Maisonettewohnung (mit Galerie) im 3. & 4. OG Nord, ca. 123.0 m2
  • 3.5-Zimmer-Maisonettewohnung (mit Galerie) im 3. & 4. OG Süd, ca. 120.0 m2
  • 3.5-Zimmer-Wohnung im 2. OG Nord, ca. 86.5 m2
  • 4.5-Zimmer-Wohnung im 2. OG Süd, ca. 103.0 m2
  • 3.5-Zimmer-Wohnung im 1. OG Nord, ca. 86.5 m2
  • 4.5-Zimmer-Wohnung (Fusspraxis) im 1. OG Süd, ca. 103.0 m2
  • Annahmestelle Textilreinigung im EG Nord, ca. 12.0 m2
  • Nähatelier im EG Süd, ca. 30.0 m2

Im 1. Untergeschoss befinden sich folgende Nebenräume:

  • 1 Keller- / Lagerraum zum Nähatelier (ca. 20.5 m2)
  • 1 gemeinschaftliche Waschküche mit Tumbler und Secomat

Im 2. Untergeschoss befinden sich folgende Nebenräume & Einstellhallenplätze:

  • 8 Autoeinstellhallenplätze
  • 6 individuelle Wohnungs-Kellerabteile
  • 1 Lager- / Bastelraum (ca. 12.0 m2)

In den beiden Passagen im Erdgeschoss hat es insgesamt vier vermietete Schaukästen.

Das Kaufobjekt befindet sich in gepflegtem Zustand. Der Personenlift verkehrt vom 2. UG bis ins 2. OG.

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Die Nettomieten belaufen sich per 1.5.2025 jährlich auf total Fr. 133’020.00:

  • Nettomieten Wohnen: Fr. 90’924.00 (Fr. 175.20/m2/Jahr)
  • Nettomieten Gewerbe: Fr. 26’316.00 (Fr. 181.50/m2/Jahr)
  • Nettomieten Lager- & Bastelräume: Fr. 2’760.00 (Fr. 84.95/m2/Jahr)
  • Nettomieten Parkieren: Fr. 10’320.00 (Fr. 107.50/EHP/Monat)

Es handelt sich beim Kaufobjekt um ein selbständiges und dauerndes Baurecht. Baurechtgeberin ist die Einwohnergemeinde Vechigen. Das Baurecht dauert noch bis am 12.3.2050. Da der gesamte Baurechtszins für die ganze Baurechtsdauer zu Beginn des Baurechts durch eine Einmalzahlung im Voraus bezahlt worden ist, fallen bis am 12.3.2050 keine Baurechtszinse mehr an. Spätestens ein Jahr vor Ablauf des Baurechtsvertrages wird über eine allfällige Verlängerung des Baurechtsvertrages verhandelt. Führen die Verlängerungsverhandlungen zu keinem Ergebnis, muss die Einwohnergemeinde Vechigen in Ihrer Eigenschaft als Baurechtgeberin der Baurechtnehmerin das Wohn- und Geschäftshaus an der Kernstrasse 7 zum dannzumaligen Verkehrswert (100 %) abkaufen (sogenannter Heimfall).

Der Gebäudeversicherungswert des Wohn- und Geschäftshauses mit einer Kubatur von 3’250 m3 beträgt Fr. 2’360’300.00.

Der amtliche Wert des Kaufobjekts beträgt Fr. 1’686’680.00.

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